Abschnitt 2 – Revision
§

§ 561 ZPO

Revisionszurückweisung

570 von 1082 Paragraphen im Zivilprozessordnung

Ergibt die Begründung des Berufungsurteils zwar eine Rechtsverletzung, stellt die Entscheidung selbst aber aus anderen Gründen sich als richtig dar, so ist die Revision zurückzuweisen.

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