§ 561 ZPO
Revisionszurückweisung
570 von 1082 Paragraphen im Zivilprozessordnung
Ergibt die Begründung des Berufungsurteils zwar eine Rechtsverletzung, stellt die Entscheidung selbst aber aus anderen Gründen sich als richtig dar, so ist die Revision zurückzuweisen.