Titel 1 – Verfahren bis zum Urteil
§

§ 259 ZPO

Klage wegen Besorgnis nicht rechtzeitiger Leistung

267 von 1082 Paragraphen im Zivilprozessordnung

Klage auf künftige Leistung kann außer den Fällen der §§ 257, 258 erhoben werden, wenn den Umständen nach die Besorgnis gerechtfertigt ist, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde.

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