§ 258 ZPO
Klage auf wiederkehrende Leistungen
266 von 1082 Paragraphen im Zivilprozessordnung
Bei wiederkehrenden Leistungen kann auch wegen der erst nach Erlass des Urteils fällig werdenden Leistungen Klage auf künftige Entrichtung erhoben werden.
266 von 1082 Paragraphen im Zivilprozessordnung
Bei wiederkehrenden Leistungen kann auch wegen der erst nach Erlass des Urteils fällig werdenden Leistungen Klage auf künftige Entrichtung erhoben werden.