Titel 1 – Verfahren bis zum Urteil
§

§ 258 ZPO

Klage auf wiederkehrende Leistungen

266 von 1082 Paragraphen im Zivilprozessordnung

Bei wiederkehrenden Leistungen kann auch wegen der erst nach Erlass des Urteils fällig werdenden Leistungen Klage auf künftige Entrichtung erhoben werden.

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