§ 286 StPO
Vertretung von Abwesenden
408 von 681 Paragraphen im Strafprozeßordnung
Für den Beschuldigten kann ein Verteidiger auftreten. Auch Angehörige des Beschuldigten sind, auch ohne Vollmacht, als Vertreter zuzulassen.
408 von 681 Paragraphen im Strafprozeßordnung
Für den Beschuldigten kann ein Verteidiger auftreten. Auch Angehörige des Beschuldigten sind, auch ohne Vollmacht, als Vertreter zuzulassen.