§ 20 StPO
Untersuchungshandlungen eines unzuständigen Gerichts
22 von 681 Paragraphen im Strafprozeßordnung
Die einzelnen Untersuchungshandlungen eines unzuständigen Gerichts sind nicht schon dieser Unzuständigkeit wegen ungültig.
22 von 681 Paragraphen im Strafprozeßordnung
Die einzelnen Untersuchungshandlungen eines unzuständigen Gerichts sind nicht schon dieser Unzuständigkeit wegen ungültig.