§ 21 StPO
Befugnisse bei Gefahr im Verzug
23 von 681 Paragraphen im Strafprozeßordnung
Ein unzuständiges Gericht hat sich den innerhalb seines Bezirks vorzunehmenden Untersuchungshandlungen zu unterziehen, bei denen Gefahr im Verzug ist.
23 von 681 Paragraphen im Strafprozeßordnung
Ein unzuständiges Gericht hat sich den innerhalb seines Bezirks vorzunehmenden Untersuchungshandlungen zu unterziehen, bei denen Gefahr im Verzug ist.