§ 19 StPO
Zuständigkeitsbestimmung bei Zuständigkeitsstreit
21 von 681 Paragraphen im Strafprozeßordnung
Haben mehrere Gerichte, von denen eines das zuständige ist, durch Entscheidungen, die nicht mehr anfechtbar sind, ihre Unzuständigkeit ausgesprochen, so bezeichnet das gemeinschaftliche obere Gericht das zuständige Gericht.