§ 93 MarkenG
Amtssprache und Gerichtssprache
105 von 190 Paragraphen im Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
Die Sprache vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und vor dem Bundespatentgericht ist deutsch. Im übrigen finden die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Gerichtssprache Anwendung.