§§ 280 InsOHaftung. Insolvenzanfechtung 327 von 410 Paragraphen im InsolvenzordnungNur der Sachwalter kann die Haftung nach den §§ 92 und 93 für die Insolvenzmasse geltend machen und Rechtshandlungen nach den §§ 129 bis 147 anfechten.