Achter Teil – Eigenverwaltung
§

§ 280 InsO

Haftung. Insolvenzanfechtung

327 von 410 Paragraphen im Insolvenzordnung

Nur der Sachwalter kann die Haftung nach den §§ 92 und 93 für die Insolvenzmasse geltend machen und Rechtshandlungen nach den §§ 129 bis 147 anfechten.

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