§ 6 10. BImSchV
Anforderungen an Ethanolkraftstoff (E85)
7 von 42 Paragraphen im Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes*)**)
Ethanolkraftstoff (E85) darf nur dann gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen als Kraftstoff gegenüber dem Letztverbraucher in den Verkehr gebracht werden, wenn er den Anforderungen der DIN EN 15293, Ausgabe Oktober 2018, genügt.