§ 5 10. BImSchV
Anforderungen an Biodiesel
6 von 42 Paragraphen im Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes*)**)
Biodiesel darf nur dann gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen gegenüber dem Letztverbraucher in den Verkehr gebracht werden, wenn er den Anforderungen der DIN EN 14214, Ausgabe Mai 2019, genügt. Das gilt auch für Biodiesel als Zusatz zum Dieselkraftstoff.