§ 7 10. BImSchV
Anforderungen an Autogas
8 von 42 Paragraphen im Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes*)**)
Autogas darf nur dann gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen gegenüber dem Letztverbraucher in den Verkehr gebracht werden, wenn er den Anforderungen der DIN EN 589, Ausgabe April 2022, genügt.