§ 943 BGB
Ersitzung bei Rechtsnachfolge
1237 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Gelangt die Sache durch Rechtsnachfolge in den Eigenbesitz eines Dritten, so kommt die während des Besitzes des Rechtsvorgängers verstrichene Ersitzungszeit dem Dritten zugute.