§ 944 BGB
Erbschaftsbesitzer
1238 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Die Ersitzungszeit, die zugunsten eines Erbschaftsbesitzers verstrichen ist, kommt dem Erben zustatten.
1238 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Die Ersitzungszeit, die zugunsten eines Erbschaftsbesitzers verstrichen ist, kommt dem Erben zustatten.