§§ 60 BGBZurückweisung der Anmeldung 54 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches GesetzbuchDie Anmeldung ist, wenn den Erfordernissen der §§ 56 bis 59 nicht genügt ist, von dem Amtsgericht unter Angabe der Gründe zurückzuweisen.