§ 2293 BGB
Rücktritt bei Vorbehalt
2431 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Der Erblasser kann von dem Erbvertrag zurücktreten, wenn er sich den Rücktritt im Vertrag vorbehalten hat.
2431 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Der Erblasser kann von dem Erbvertrag zurücktreten, wenn er sich den Rücktritt im Vertrag vorbehalten hat.