Abschnitt 4 – Erbvertrag
§

§ 2292 BGB

Aufhebung durch gemeinschaftliches Testament

2430 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch

Ein zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern geschlossener Erbvertrag kann auch durch ein gemeinschaftliches Testament der Ehegatten oder Lebenspartner aufgehoben werden.

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