§ 2084 BGB
Auslegung zugunsten der Wirksamkeit
2234 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Lässt der Inhalt einer letztwilligen Verfügung verschiedene Auslegungen zu, so ist im Zweifel diejenige Auslegung vorzuziehen, bei welcher die Verfügung Erfolg haben kann.