Untertitel 5 – Aufschiebende Einreden
§

§ 2017 BGB

Fristbeginn bei Nachlasspflegschaft

2166 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch

Wird vor der Annahme der Erbschaft zur Verwaltung des Nachlasses ein Nachlasspfleger bestellt, so beginnen die in § 2014 und in § 2015 Abs. 1 bestimmten Fristen mit der Bestellung.

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