§ 1096 BGB
Erstreckung auf Zubehör
1389 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Das Vorkaufsrecht kann auf das Zubehör erstreckt werden, das mit dem Grundstück verkauft wird. Im Zweifel ist anzunehmen, dass sich das Vorkaufsrecht auf dieses Zubehör erstrecken soll.