§ 1095 BGB
Belastung eines Bruchteils
1388 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Ein Bruchteil eines Grundstücks kann mit dem Vorkaufsrecht nur belastet werden, wenn er in dem Anteil eines Miteigentümers besteht.
1388 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Ein Bruchteil eines Grundstücks kann mit dem Vorkaufsrecht nur belastet werden, wenn er in dem Anteil eines Miteigentümers besteht.