Untertitel 3 – Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
§

§ 849 ZPO

Keine Überweisung an Zahlungs statt

833 von 1082 Paragraphen im Zivilprozessordnung

Eine Überweisung der im § 846 bezeichneten Ansprüche an Zahlungs statt ist unzulässig.

Vorheriger § | Nächster §