Titel 3 – Ladungen, Termine und Fristen
§

§ 229 ZPO

Beauftragter oder ersuchter Richter

236 von 1082 Paragraphen im Zivilprozessordnung

Die in diesem Titel dem Gericht und dem Vorsitzenden beigelegten Befugnisse stehen dem beauftragten oder ersuchten Richter in Bezug auf die von diesen zu bestimmenden Termine und Fristen zu.

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