Titel 3 – Ladungen, Termine und Fristen
§

§ 218 ZPO

Entbehrlichkeit der Ladung

225 von 1082 Paragraphen im Zivilprozessordnung

Zu Terminen, die in verkündeten Entscheidungen bestimmt sind, ist eine Ladung der Parteien unbeschadet der Vorschriften des § 141 Abs. 2 nicht erforderlich.

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