§ 218 ZPO
Entbehrlichkeit der Ladung
225 von 1082 Paragraphen im Zivilprozessordnung
Zu Terminen, die in verkündeten Entscheidungen bestimmt sind, ist eine Ladung der Parteien unbeschadet der Vorschriften des § 141 Abs. 2 nicht erforderlich.
225 von 1082 Paragraphen im Zivilprozessordnung
Zu Terminen, die in verkündeten Entscheidungen bestimmt sind, ist eine Ladung der Parteien unbeschadet der Vorschriften des § 141 Abs. 2 nicht erforderlich.