§ 190 ZPO
Einheitliche Zustellungsformulare
214 von 1082 Paragraphen im Zivilprozessordnung
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Zustellung Formulare einzuführen.