Titel 2 – Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel im Inland
§

§ 1112 ZPO

Entbehrlichkeit der Vollstreckungsklausel

1057 von 1082 Paragraphen im Zivilprozessordnung

Aus einem Titel, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union vollstreckbar ist, findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf.

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