§ 1 ZPO
Sachliche Zuständigkeit
1 von 1082 Paragraphen im Zivilprozessordnung
Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt.
1 von 1082 Paragraphen im Zivilprozessordnung
Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt.