§ 89 VwVfG
Ordnung in den Sitzungen
106 von 121 Paragraphen im Verwaltungsverfahrensgesetz
Der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen; er ist für die Ordnung verantwortlich.
106 von 121 Paragraphen im Verwaltungsverfahrensgesetz
Der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen; er ist für die Ordnung verantwortlich.