§ 10 VwVfG
Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens
16 von 121 Paragraphen im Verwaltungsverfahrensgesetz
Das Verwaltungsverfahren ist an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen. Es ist einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen.