§ 109 VwGO
123 von 215 Paragraphen im Verwaltungsgerichtsordnung
Über die Zulässigkeit der Klage kann durch Zwischenurteil vorab entschieden werden.
123 von 215 Paragraphen im Verwaltungsgerichtsordnung
Über die Zulässigkeit der Klage kann durch Zwischenurteil vorab entschieden werden.