§ 84 StPO
Sachverständigenvergütung
111 von 681 Paragraphen im Strafprozeßordnung
Der Sachverständige erhält eine Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.
111 von 681 Paragraphen im Strafprozeßordnung
Der Sachverständige erhält eine Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.