§ 6 StPO
Prüfung der sachlichen Zuständigkeit
6 von 681 Paragraphen im Strafprozeßordnung
Das Gericht hat seine sachliche Zuständigkeit in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen.
6 von 681 Paragraphen im Strafprozeßordnung
Das Gericht hat seine sachliche Zuständigkeit in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen.