§ 34a StPO
Eintritt der Rechtskraft bei Verwerfung eines Rechtsmittels durch Beschluss
45 von 681 Paragraphen im Strafprozeßordnung
Führt nach rechtzeitiger Einlegung eines Rechtsmittels ein Beschluß unmittelbar die Rechtskraft der angefochtenen Entscheidung herbei, so gilt die Rechtskraft als mit Ablauf des Tages der Beschlußfassung eingetreten.