Abschnitt 4a – Gerichtliche Entscheidungen
§

§ 34 StPO

Begründung anfechtbarer und ablehnender Entscheidungen

44 von 681 Paragraphen im Strafprozeßordnung

Die durch ein Rechtsmittel anfechtbaren Entscheidungen sowie die, durch welche ein Antrag abgelehnt wird, sind mit Gründen zu versehen.

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