§ 300 StPO
Falschbezeichnung eines zulässigen Rechtsmittels
422 von 681 Paragraphen im Strafprozeßordnung
Ein Irrtum in der Bezeichnung des zulässigen Rechtsmittels ist unschädlich.
422 von 681 Paragraphen im Strafprozeßordnung
Ein Irrtum in der Bezeichnung des zulässigen Rechtsmittels ist unschädlich.