§ 269 StPO
Verbot der Verweisung bei Zuständigkeit eines Gerichts niederer Ordnung
398 von 681 Paragraphen im Strafprozeßordnung
Das Gericht darf sich nicht für unzuständig erklären, weil die Sache vor ein Gericht niederer Ordnung gehöre.
398 von 681 Paragraphen im Strafprozeßordnung
Das Gericht darf sich nicht für unzuständig erklären, weil die Sache vor ein Gericht niederer Ordnung gehöre.