Form von Anträgen und Anregungen zu Verfahrensfragen
379 von 681 Paragraphen im Strafprozeßordnung
Das Gericht kann den Verfahrensbeteiligten aufgeben, Anträge und Anregungen zu Verfahrensfragen schriftlich zu stellen. Dies gilt nicht für die in § 258 bezeichneten Anträge. § 249 findet entsprechende Anwendung.