§ 156 StPO
Anklagerücknahme
266 von 681 Paragraphen im Strafprozeßordnung
Die öffentliche Klage kann nach Eröffnung des Hauptverfahrens nicht zurückgenommen werden.
266 von 681 Paragraphen im Strafprozeßordnung
Die öffentliche Klage kann nach Eröffnung des Hauptverfahrens nicht zurückgenommen werden.