§ 151 StPO
Anklagegrundsatz
246 von 681 Paragraphen im Strafprozeßordnung
Die Eröffnung einer gerichtlichen Untersuchung ist durch die Erhebung einer Klage bedingt.
246 von 681 Paragraphen im Strafprozeßordnung
Die Eröffnung einer gerichtlichen Untersuchung ist durch die Erhebung einer Klage bedingt.