§ 26 StGB
Anstiftung
26 von 553 Paragraphen im Strafgesetzbuch
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
26 von 553 Paragraphen im Strafgesetzbuch
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.