§ 229 StGB
Fahrlässige Körperverletzung
365 von 553 Paragraphen im Strafgesetzbuch
Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
365 von 553 Paragraphen im Strafgesetzbuch
Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.