Vierter Abschnitt – Bußgeldbescheid
§

§ 65 OWiG

Allgemeines

70 von 148 Paragraphen im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

Die Ordnungswidrigkeit wird, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, durch Bußgeldbescheid geahndet.

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