Kapitel 3 – Abstimmung über die Abberufung eines durch Delegierte gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer
§

§ 90 1. WOMitbestG

Abstimmung, Abstimmungsergebnis, Akten

97 von 103 Paragraphen im Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz

Für die Abstimmung, das Abstimmungsergebnis und die Aufbewahrung der Akten sind die §§ 15, 16, 20, 21 und 72 Absatz 1 Satz 3 und 4, Absatz 2 Satz 3 und Absatz 5 sowie die §§ 73, 80 und 87 Abs. 2 und 3 entsprechend anzuwenden.

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