Kapitel 3 – Abstimmung über die Abberufung eines durch
Delegierte gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer
§
§ 90 1. WOMitbestG
Abstimmung, Abstimmungsergebnis, Akten
97 von 103 Paragraphen im Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
Für die Abstimmung, das Abstimmungsergebnis und die Aufbewahrung der Akten sind die §§ 15, 16, 20, 21 und 72 Absatz 1 Satz 3 und 4, Absatz 2 Satz 3 und Absatz 5 sowie die §§ 73, 80 und 87 Abs. 2 und 3 entsprechend anzuwenden.