§ 3 1. WOMitbestG
Betriebswahlvorstand
4 von 103 Paragraphen im Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
Die rechtzeitige Einleitung und die Durchführung der Wahl sowie die Feststellung des Wahlergebnisses obliegen dem Betriebswahlvorstand.
4 von 103 Paragraphen im Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
Die rechtzeitige Einleitung und die Durchführung der Wahl sowie die Feststellung des Wahlergebnisses obliegen dem Betriebswahlvorstand.