§ 2 MarkenG
Anwendung anderer Vorschriften
2 von 190 Paragraphen im Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
Der Schutz von Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und geographischen Herkunftsangaben nach diesem Gesetz schließt die Anwendung anderer Vorschriften zum Schutz dieser Kennzeichen nicht aus.