§ 3 12. MalerArbbV
Inkrafttreten
4 von 5 Paragraphen im Zwölfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das Maler- und Lackiererhandwerk
Diese Verordnung tritt am 1. August 2025 in Kraft.
4 von 5 Paragraphen im Zwölfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das Maler- und Lackiererhandwerk
Diese Verordnung tritt am 1. August 2025 in Kraft.