Erster Abschnitt – Allgemeiner Kündigungsschutz
§

§ 8 KSchG

Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen

9 von 28 Paragraphen im Kündigungsschutzgesetz

Stellt das Gericht im Falle des § 2 fest, daß die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt ist, so gilt die Änderungskündigung als von Anfang an rechtsunwirksam.

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