§ 8 KSchG
Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen
9 von 28 Paragraphen im Kündigungsschutzgesetz
Stellt das Gericht im Falle des § 2 fest, daß die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt ist, so gilt die Änderungskündigung als von Anfang an rechtsunwirksam.