§ 54 InsO
Kosten des Insolvenzverfahrens
70 von 410 Paragraphen im Insolvenzordnung
Kosten des Insolvenzverfahrens sind: 1. die Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren;
2. die Vergütungen und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters, des Insolvenzverwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses.