§

Schlussformel 2. GAPAusnV

7 von 7 Paragraphen im Verordnung zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Ausnahmeregelung hinsichtlich der Anwendung des Standards Nummer 8 für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand für das Antragsjahr 2024

Der Bundesrat hat zugestimmt.

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