§ 5 2. GAPAusnV
Inkrafttreten
6 von 7 Paragraphen im Verordnung zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Ausnahmeregelung hinsichtlich der Anwendung des Standards Nummer 8 für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand für das Antragsjahr 2024
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.